Motorrad
Fahrzeug
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei
- Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Bemerkung
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter
15 Jahre
Fahrzeug
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter
16 Jahre
Fahrzeug
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
KRAFTRÄDER; auch mit Beiwagen, bis35 KW und nicht mehr als 0,2 KW pro kilogramm Leergewicht
Bemerkung
Ausbildungspflicht entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren
Einschluss: AM, A1
Mindestalter
18 Jahre
Fahrzeuge
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung über 15 kW
Bemerkung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes über 15 KW
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.