Fahrzeug

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Bemerkung

Einschluss: AM, L

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

Mindestalter

18 Jahre

17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

 

Fahrzeug

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg,
    aber max. 4.250 kg

Bemerkung

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter

vgl. Klasse B

 

Fahrzeug

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG des Anhängers über 750 kg,
    aber max. 3.500 kg

Bemerkung

Vorbesitz: B

Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Mindestalter

vgl. Klasse B