Fahrzeug

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg,
    aber max. 4.250 kg

Bemerkung

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter

vgl. Klasse B