Fahrzeuge

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung über 15 kW

Bemerkung

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1, A2

Mindestalter

20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes über 15 KW
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.