Fahrzeuge
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung über 15 kW
Bemerkung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes über 15 KW
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.